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Hofordnung


                                   Hofordnung

Wir sind stets bemüht unseren Hof ordentlich zu erhalten und den Pferdebestand vor Krankheiten zu schützen, bitte beachte auch Du diese Regeln und unterstütze uns dabei.

1)Zur Reitanlage gehören die Stallungen und Paddocks, die Ovalbahn, das Dressurviereck, sowie alle weiteren Nebenräume und Nebenflächen. All das darf auf eigene Gefahr benutzt werden.
 
 2)Unbefugten und Besuchern ist das Betreten der Ställe und Paddocks, der Sattelkammern und Futterräume sowie allen sonstigen Nebenräumen nicht gestattet. Besucher sind anzumelden und im Wohnhaus (Stall) NICHT gestattet. Besucher dürfen sich in und vor der Reiterstube aufhalten, Zutritt der Koppel ist nicht gestattet.
 
3)Das Rauchen in den Ställen, Nebenräumen, bei den Pferden und in der Futter- und Sattelkammer ist verboten. Der Raucherbereich befindet sich vor der Reiterstube und der Aschenbecher ist zu benutzen.
4)Hunde sind auf der gesamten Reitanlage an der Leine zu führen. Das Mitführen von Hunden auf den Bahnen ist untersagt.
5)Die Sattelkammer und der Putzplatz sind nach der Benutzung aufzuräumen und zu säubern.

6)Die Reitanlage steht außerhalb der Reitstunden zur freien Verfügung.
7)Die Reitanlage ist nach der Benutzung abzusammeln, dies gilt für die Ovalbahn, das Dressurviereck und den Putzplatz.
8)Das Tragen einer Reitkappe nach DIN Norm beim Reiten ist auf der gesamten Hofanlage und bei Ausritten Pflicht. Einstallern ist dieser Sicherheitspunkt selbst überlassen.
 
9)Es sind die Bahnregeln gemäß FN einzuhalten.
10)Die Benutzung der Hofeinrichtungen steht allen Reitern frei. Sie sind nach der Benutzung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Für Schäden kommt der Verursacher auf. Schäden sind sofort zu melden.
 
11)Der Hof kann von 8-20Uhr in den Wintermonaten (Oktober - April) und von 7-21Uhr in den Sommermonaten (Mai - September) genutzt werden.
12)Treten auf dem Hof Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand gefährden, so ist der Hof berechtigt, nach Anhören eines Tierarztes alle zum Schutze der Pferde erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pferdebesitzer dieser Anordnung, so kann der Hof die sofortige Entfernung derer Pferde verlangen.
13)Wer wiederholt gegen die Hofordnung verstößt, kann von der Nutzung der Anlage ausgeschlossen werden.
 
14)Sollten andere Stallungen und Pferde besucht werden, so ist es ausdrücklich verboten dieselbe Kleidung ungewaschen auf dem Gelände zu tragen. Dieses ist ebenfalls bei Besuchern zu beachten. (Reitkappen, Reitschuhe - Stiefel und Ausrüstung sind auch zu desinfizieren -Mittel dazu stehen in der Reiterstube zur freien Verfügung)

15)Pferde sollten keinen direkten Kontakt zu Fremdpferden haben (bei Ausritten,Veranstaltungen usw.)

16)Corona Regeln und Zeitabsprachen sind strickt zu beachten
 
 

Bäderstr.3 , 18337 Marlow / Allerstorf
0174 - 38 70 275